MOTORRAD KATEGORIEN IM ÜBERBLICK
►
Kat. A1
DEFINITION:
Motorräder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
und einer Motorleistung von höchstens
11 kW.
MINDESTALTER:
11 kW, max. 50 cm3 =
Vollendetes 16. Altersjahr
11 kW, max. 125 cm3 = Vollendetes 18.
Altersjahr
GRUNDSCHULUNG:
8 Stunden
NOTHILFEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1,
D
BASISTHEORIE:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1,
D
VERKEHRSKUNDEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. B, C1, C, D1,
D
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS:
4 Monate, nach
besuchter Grundschulung 12 Monate
Verlängerung
►
Kat. A beschränkt
(-25 kW)
DEFINITION:
Motorräder mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung
und Leergewicht von nicht mehr als
0,16 kW/kg.
MINDESTALTER:
Vollendetes 18.
Altersjahr
GRUNDSCHULUNG:
12 Stunden
(Direkteinstieg), wenn im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1 6 Stunden
NOTHILFEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
BASISTHEORIE:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
VERKEHRSKUNDEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS:
4 Monate, nach
besuchter Grundschulung 12 Monate
Verlängerung
PRÜFUNGSFAHRZEUG:
Zweirädriges Motorrad
der Kategorie A beschränkt (A ≤ 25 kW)
ohne Seitenwagen,
mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen
Motorräder der Kategorie A1
►
Kat. A unbeschränkt
(+25 kW)
DEFINITION:
Motorräder mit einer
Motorleistung von mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung
und Leergewicht von mehr als 0,16
kW/kg.
MINDESTALTER:
Vollendetes 25.
Altersjahr (Direkteinstieg) oder 2
Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt
GRUNDSCHULUNG:
12 Stunden
(Direkteinstieg), wenn im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1 6 Stunden
NOTHILFEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
BASISTHEORIE:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
VERKEHRSKUNDEKURS:
Ja, sofern nicht
bereits im Besitz eines
Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C,
D1, D
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS:
4 Monate, nach
besuchter Grundschulung 12 Monate
Verlängerung
PRÜFUNGSFAHRZEUG:
Zweirädriges Motorrad
ohne Seitenwagen mit einer
Motorleistung von mind. 35 kW und zwei Sitzplätzen

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