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Taxi Kat. BPT (Berufsmässiger Personen Transport)

DEFINITION:
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge zum Personentransport mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.

MINDESTALTER:
Vollendetes 21. Altersjahr
VORAUSSETZUNGEN:
1 Jahr klaglose Fahrpraxis (kein Ausweisentzug) auf Personenwagen Kat. B Zeugnis eines/einer durch das Strassenverkehrsamt bezeichneten Vertrauensarztes/Vertrauensärztin (verkehrsmedizinische Mindestanforderungen)
THEORIEPRÜFUNG:
Ja. Theorieprüfung über Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV), sofern noch nicht im Besitz eines Führerausweises der Kat. C, C1
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS:
Kein Lernfahrausweis

Taxi - pdf Mehr Infos zur Kat. BPT (Taxi)