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Kat. BPT (Berufsmässiger Personen Transport)
DEFINITION:
Motorwagen und
dreirädrige Motorfahrzeuge zum
Personentransport
mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr
als 3500 kg und nicht mehr
als acht Sitzplätzen ausser dem
Führersitz.
MINDESTALTER:
Vollendetes 21.
Altersjahr
VORAUSSETZUNGEN:
1 Jahr klaglose
Fahrpraxis (kein Ausweisentzug) auf
Personenwagen Kat. B
Zeugnis eines/einer durch das
Strassenverkehrsamt bezeichneten
Vertrauensarztes/Vertrauensärztin
(verkehrsmedizinische
Mindestanforderungen)
THEORIEPRÜFUNG:
Ja. Theorieprüfung über
Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV),
sofern noch nicht im Besitz eines
Führerausweises der Kat. C, C1
GÜLTIGKEIT LERNFAHRAUSWEIS:
Kein Lernfahrausweis
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